EWG Verordnung 3821/85

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Durch die EWG Verordnung 3821/85 ist die Verwendung von digitalen Tachographen in Neufahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie für Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen Pflicht geworden.

Das wichtigste über die EWG-Verordnung 3821/85 Anhang 1B


Inhaltsverzeichnis

Weblinks zur EWG Verordnung 3821/85

Originalfassung

Die Originalfassung vom 20. Dezember 1985.

Siebte Anpassung

In der siebten Anpassung wurde Anhang 1B mit der Spezifikation des Digitalen Tachographen ergänzt.

Achte Anpassung

Die achte Anpassung enthält im Wesentlichen kleinere Korrekturen.

  • Verordnung (EG) Nr. 432/2004 der Kommission vom 5. März 2004 zur achten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt

Konsolidierte Fassungen

Die konsolidierten Fassungen sind Zusammenfassungen mit alle Änderungen und Korrekturen zu einem bestimmten Datum. Sie finden diese weiter unten im Dokument.

Weiterführende Weblinks

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